Mit dem Persönlichen Budget können Sie Ihre individuellen Unterstützungsleistungen selbst organisieren und "einkaufen". In der Regel erhält der Betroffene eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben. Sollten Sie Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger beziehen, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.
Das Persönliche Budget können auch Menschen erhalten, die es auf Grund ihrer Behinderung nicht alleine verwalten können.
Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?
Das Persönliche Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen
Rehabilitationsträger beantragen. Dazu gehören:
- Träger der Sozialhilfe
- Träger der Jugendhilfe
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Servicestellen
Wofür können Sie das Persönliche Budget ausgeben?
Für ein Persönliches Budget kommen z. B. Leistungen aus folgenden Bereichen in Betracht:
- Betreutes Wohnen
- Tagesstruktur
- Freizeit und Sport
- Kultur und Veranstaltungen
- Musik und Kunst
- Kommunikation
- Gesundheitsförderung
- Arbeit/Beruf
- Bildung
- Mobilität
- und speziell bei mir, tiergestützte Therapie mit Pferden und Schafen
weitere Infos https://www.lwv-hessen.de/leben-wohnen/persoenliches-budget/